Ergreifen

[1896] Ergreifen, verb. irreg. act. (S. Greifen,) schnell angreifen und fest halten. 1. Eigentlich. Den Stock, einen Ast, das Messer ergreifen. Jemanden bey dem Mantel ergreifen, bey der Hand, bey dem Barte u.s.f. Etwas mit der Hand ergreifen. Der Löwe ergriff das Schaf. Die Waffen ergreifen. 2. Figürlich. 1) Sich einer Person plötzlich bemächtigen. Einen Dieb auf frischer That ergreifen. Er wurde über einer bösen That ergriffen. Auf daß nicht der Bluträcher dem Todtschläger nachjage und ergreife ihn, 5 Mos. 19, 6. 2) Nach einer noch weitern Figur, auch von dem Feuer, dem Regen, den Gemüthsbewegungen, Leidenschaften u.s.f. wenn sie einen Gegenstand plötzlich überfallen, oder sich dessen bemächtigen. Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen, 2 Mos. 22, 6. Mich hat ergriffen die elende Zeit, Hiob 30, 16. Die Angst hat mich ergriffen, Es. 21, 3. Freude und Wonne werden sie ergreifen, Kap. 35, 10. Banges Erstaunen ergriff die Versammlung, Klopst. Empfindungen, die mich allmächtig ergreifen, ebend. 3) Wählen und gebrauchen. Einen Vorschlag, einen Rath ergreifen. Ich weiß kein besseres Mittel zu ergreifen. Ich ergreife diesen Rath, diesen Vorschlag, dieses Anerbiethen mit beyden Händen. Den Weg Rechtens ergreifen. Eine gewisse Lebensart ergreifen. Jemandes Partey ergreifen. Die Flucht ergreifen. Die Gelegenheit ergreifen, sich derselben bedienen. 4) * Begreifen, eine Sache nach ihren Gründen einsehen; eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Eine Sprache ergreifen, Bluntschli. Ich ergreife Gott nicht, Hiob 23, 9. So auch die Ergreifung. Kero gebraucht kechriffan für ergreifen in dessen eigentlichen Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1896.
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