Erlauern

[1915] Erlauern, verb. reg. act. durch Lauern erhalten, durch Lauern zu seinem Zwecke gelangen. Jemanden erlauern, ihn belauern und erhaschen. Die Gelegenheit erlauern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1915.
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