Ernennen

[1923] Ernênnen, verb. irreg. act. (S. Nennen,) unter mehrern Dingen nahmentlich zu etwas bestimmen. Einen Tag zu einer gerichtlichen Handlung ernennen. Am häufigsten von Personen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Rathsherren,[1923] zum Minister ernennen. Die Mittelspersonen, die Beysitzer, die Gesandten ernennen. Daher die Ernennung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1923-1924.
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