Ernsthaft

[1925] Êrnsthaft, -er, -este, adj. et adv. dem Ernste in der ersten Bedeutung gemäß, diesen Ernst verrathend, von Personen und deren Gesichtszügen. Ein ernsthafter Mann, der diesen Ernst in allen seinen Handlungen blicken lässet. Ein ernsthaftes Gesicht,[1925] welches diese Gesinnung verräth. Eine ernsthafte Miene annehmen. Ernsthaft aussehen. Er sagte es mir sehr ernsthaft. In etwas veränderter Bedeutung auch von Sachen, im Gegensatze scherzhafter Dinge. Ein ernsthaftes Gedicht. Von ernsthaften Dingen reden. Ernsthafte Worte.

Anm. Dieses Wort lautet schon bey dem Willeram ernesthafto. Bey dem Notker heißt brünstig im Geist, erinsthafti iro sinnis. Ernsthaftig, mit der müßigen Alemannischen Verlängerung, ist im Hochdeutschen veraltet, obgleich noch das folgende Hauptwort davon übrig ist. Im Oberdeutschen sagt man auch, ein ernsthafter Regen, ernsthafte Schläge, für ziemlich heftig. Eben daselbst ist dieses Wort auch für ernstlich in der zweyten und dritten Bedeutung des Hauptwortes üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1925-1926.
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