Ernstlich

[1926] Êrnstlich, -er, -ste, adj. et adv. mit Ernst. 1) In der zweyten Bedeutung des Hauptwortes, mit anhaltender Begierde auf einen Gegenstand, mit emsiger Bemühung. Ernstlich arbeiten. Ernstlich bitten. Ein ernstliches Gebeth, Jac. 5, 16. 2) In der dritten Bedeutung des Hauptwortes. Ein ernstlicher Befehl. Ich verbiethe es dir sehr ernstlich. Es wurde ihm ernstlich befohlen. Das ist mein ernstlicher Wille. So auch die Ernstlichkeit.

Anm. Ernstleich findet sich in der heutigen Bedeutung in Strykers altem Gedichte. Dagegen gebraucht Isidors Übersetzer ernustliihho für gewiß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1926.
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