Errufen

[1932] Errufen, verb. irreg. act. (S. Rufen,) so rufen, daß man gehöret wird. Er ist mir zu weit, ich kann ihn nicht errufen. Endlich habe ich ihn errufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1932.
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