Erwerben

[1953] Erwêrben, verb. irreg. act. S. Werben. 1) Eigentlich, durch Arbeit bekommen, erhalten. Er muß sich sein Brot mühsam erwerben, verdienen. Er hat in dem Kriege viel Geld erworben. Alles das habe ich durch Fleiß und Arbeit erworben. Man verthut oft mehr, als man erwerben kann. In weiterer Bedeutung, durch Bemühung, durch Verdienste erhalten, erlangen, wobey das Erworbene gewisser Maßen als der Lohn der Bemühung angesehen wird. Sich Kenntnisse erwerben. Er hat sich viel Ehre damit, oder dadurch erworben. Eines Liebe erwerben. Die Gunst anderer erwerben. Erwirb dir erst das Recht eine Schwachheit zu haben. Daher die biblischen Ausdrücke: wer wird denn hingehen, und dir Friede erwerben? verschaffen, auswirken, Jer. 15, 5; dieser hat erworben den Acker um den ungerechten Lohn, Apostelg. 1, 18; ich erwarb vom Könige, daß ich gen Jerusalem[1953] zog, Nehem. 13, 6, d.i. erhielt Erlaubniß, im Hochdeutschen ungewöhnlich sind. So auch die Erwerbung.

Anm. Im Nieders. verwarben, bey dem Willeram eruuerban, bey dem Stryker erberwen, bey dem Ottfried auch biuuerben. Im Oberdeutschen hat man auch das Hauptwort die Erworbenschaft, was man durch seine Arbeit erworben hat. Da werben ehedem auch reisen, gehen, bedeutete, so kommt iruuerban bey dem Ottfried auch für zurück kehren, zurück kommen, vor. S. Werben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1953-1954.
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