Erwürgen

[1955] Erwürgen, verb. reg. act. welches die thätige Gattung des Neutrius erworgen ist, erworgen machen, ersticken. 1) Eigentlich, durch Zuschnürung oder Zudrückung der Kehle tödten, erdrosseln. Der Fuchs hat sich in dem Garne erwürgt. Einen Dieb am Galgen erwürgen. Sich erwürgen, sich erhenken. Bey den Jägern wird ein Wild erwürgt, wenn es mit Hunden zu Tode gehetzet, und von diesen eigentlich erwürget wird. 2) In weiterer Bedeutung, durch Abschneidung der Kehle tödten. Ein Huhn erwürgen, im gemeinen Leben abwürgen. 3) Figürlich auch überhaupt, auf eine gewaltsame Art um das Leben bringen. In dieser weitesten Bedeutung kommt es in der Deutschen Bibel sehr häufig vor, selbst mit den Beysätzen, mit dem Schwerte erwürgen, niederhauen, mit einem Spieße erwürgen, erstechen u.s.f. Auch in der höhern Schreibart kommt diese Bedeutung noch zuweilen vor; außer dem aber ist sie im Hochdeutschen nicht üblich. So auch die Erwürgung. Iruuurgen findet sich schon bey dem Notker. S. Würgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1955.
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