Erzeigen

[1958] Erzeigen, verb. reg. act. 1) * Eigentlich, wie zeigen. Als erzeige ich ir min wundes herze, Heinr. v. Morunge. Es erzeiget sich zuweilen ein Gespenst, im Oberdeutschen.


Sich für der Urtheilbank des Richters zu erzeigen,

Opitz.


[1958] Die große Hand, die der Herr an den Egyptern erzeiget hatte, 2 Mos. 14, 31. Zu erzeigen deinem Knechte deine Herrlichkeit, 5 Mos. 3, 24. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet. 2) Figürlich, durch die That zu erkennen geben, bezeigen, erweisen. Sich als einen Freund, als einen Feind erzeigen. Sich demüthig, dienstfertig, widerspänstig, gehorsam, dankbar, willig, freundlich erzeigen. Er hat mir viel Gutes, alle Liebe, viele Wohlthaten, einen großen Gefallen, einen wichtigen Dienst erzeiget. Ich danke für erzeigte Ehre. Im Oberdeutschen ist dieses Wort von einem noch weitern Umfange der Bedeutung; daher auch die biblischen Ausdrücke, einem alle Untreu, 1 Macc. 11, 53; seine Macht erzeigen, Röm. 9, 22; damit sie dir Gottesdienst erzeigen wollten, Weish. 12, 6; und andere ähnliche Ausdrücke mehr. So auch die Erzeigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1958-1959.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: