Erzwingen

[1964] Erzwingen, verb. irreg. act. (S. Zwingen,) durch Zwang erhalten. Geld von jemanden erzwingen. Den Frieden erzwingen, durch Zwang der Waffen erhalten. Die Sache läßt sich nicht erzwingen. Man muß alles von ihm erzwingen. Ingleichen figürlich. Jede Thräne, die nicht die Zärtlichkeit erzwang. Falsche Lehren aus der Schrift erzwingen wollen. Erzwungene Thränen. Daher die Erzwingung. In dem Schwabensp. und bey den Schwäb. Dichtern ertuuingen, in Boxhorns Glossen ardwingen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1964.
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