Fährgeld, das

[18] Das Fährgéld, des -es, plur. inus. dasjenige Geld, welches man dem Fährmanne bezahlt, wenn er uns auf einer Fähre übersetzet. Ehedem bedeutete es auch dasjenige Geld, welches man dem Eigenthümer eines Schiffes entrichtet, auf welchem man als ein Reisender fähret. In diesem Verstande kommt es Jon. 1., 3 in einigen Ausgaben vor, wofür andere richtiger Fahrgeld haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 18.
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