Fahrlässig

[19] Fahrlässig, -er, -ste, adj. et adv. auf seine Geschäfte nicht die gehörige Aufmerksamkeit wendend, und diesen Fehler an den Tag legend. Ein Fahrlässiger Mensch. Ein fahrlässiges Betragen. Ehedem auch fahrlos, im Schwed. farlatin, vermuthlich so fern fahren ehedem auch wahrnehmen bedeutete; wenn fahr hier nicht aus dem alten far, fern, entstanden ist, welches dadurch wahrscheinlich wird, weil das noch davon unterschiedene nachlässig, und das gleichdeutige Oberdeutsche hinlässig auf ähnliche Art zusammen gesetzet sind. S. Fährt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 19.
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