Fehljahr, das

[77] Das Fêhljahr, des -es, plur. die -e, in der Landwirthschaft, ein Jahr, in welchem die Hoffnung, die man sich gemacht, fehl schläget, ein Mißjahr. Unter zehen Jahren der Bienenzucht pflegen fünf Fehljahre zu seyn. Der Weinbau hat gemeiniglich neun Fehljahre gegen ein gutes Jahr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 77.
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