Feldgerecht

[94] Fêldgerecht, -er, -este, adj. et adv. welches nur im Jagdwesen üblich ist. Ein feldgerechter Jäger, der des kleinen Weidwerkes, welches sich gemeiniglich auf den Feldern aufhält, gehörig kundig ist; zum Unterschiede von dem hirsch- und holzgerechten Jäger.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 94.
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