Feldgericht, das

[94] Das Fêldgericht, des -es, plur. die -e. 1) Eine Art niederer Gerichte, welche sich über die Grenzen, Felddiebereyen und[94] andere Feldsachen erstrecket, und ehedem im freyen Felde gehalten wurde, wie an einigen Orten noch üblich ist. Diese Feldgerichte haben fast in jeder Gegend einen andern Nahmen. In Thüringen heißen sie Hägemähler, in Meißen Rügegerichte, Jahrgerichte, weil sie alle Jahr nur Ein Mahl gehalten werden, in Franken Ackergerichte, Landgerichte, an andern Orten Hubengerichte, Hofgerichte, Grundgerichte, Dinggerichte, Stabgerichte, und im Stifte Corvey der Großstab. 2) An einigen Orten wird auch das Kriegsgericht, besonders so fern es im Felde gehalten wird, und Verbrechen der Soldaten im Felde betrifft, das Feldgericht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 94-95.
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