Flüssig

[234] Flüssig, -er, -ste, adj. et adv. von der ersten Hauptbedeutung des Wortes Fluß. 1) Flüssige Körper, deren Bestandtheile so schwach zusammen hängen, daß sie sich sehr leicht neben und über einander bewegen. So wohl von solchen Körpern, welche gewöhnlich in diesem Stande gefunden werden, da es denn ein allgemeiner Ausdruck ist, der eine große Menge von Unterarten unter sich begreift. Luft, Feuer, Wasser, Wein, Milch, Bier u.s.f. sind alles flüssige Körper. Als auch von festen Körpern, wenn sie durch die Hitze in einen den eigentlich flüssigen Körpern ähnlichen Zustand versetzt, d.i. geschmelzt werden. Flüssiges Wachs, Bley, Zinn u.s.f. welches im Flusse, d.i. geschmolzen ist. Figürlich heißen die Buchstaben l, m, n, r in der Sprachkunst flüssige Mitlauter, liquidae, weil sie so wohl vor, als nach den meisten übrigen Mitlautern leicht auszusprechen sind. 2) Mit Flüssen, so fern dadurch eine Krankheit bezeichnet wird, behaftet, zu Flüssen geneigt; Nieders. fleetsk. Sehr flüssig seyn. So auch blutflüssig, bauchflüssig u.s.f. Ingleichen solche Flüsse verursachend. Es ist sehr flüssiges Wetter, d.i. feuchtes. Die Erbsen sind flüssig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 234.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: