Folterbank, die

[241] Die Folterbank, plur. die -bänke, in den Gerichten, eine Folter, in Gestalt einer Bank, eine Inquisiten durch gewaltsame Ausdehnung der Glieder zum Bekenntnisse der Wahrheit zu bringen, zum Unterschiede von der Leiter und dem Stuhle; Nieders. Reckebank, Pienbank.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 241.
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