Foltern

[242] Foltern, verb. reg. act. 1) Eigentlich, auf die Folter spannen. Einen Inquisiten foltern. 2) Figürlich, einen hohen Grad der Schmerzen, der Angst und unangenehmen Empfindungen verursachen. Von solchem Kampfe wird mein Herz gefoltert. Unsere Begierden foltern uns beständig, wenn wir ihnen die Herrschaft lassen. Daher die Folterung, plur. inus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 242.
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