Förderlich

[243] Förderlich, -er, -ste, adj. et. adv. welches nur noch im Oberdeutschen von dem Zeitworte fördern üblich ist. 1) Geneigt, eines andern Nutzen zu befördern. Einem förderlich seyn. Ihr wollet euch gegen ihn willfährig, forderlichst und gewührig erzeigen, Oberd. Kanzell. Das fürderliche Recht, im Clevischen, welches auf die gewöhnliche Art gefördert wird, zum Unterschiede von dem unverzüglichen Rechte, wo die Sachen summarisch abgethan werden. S. Beförderlich. 2) Auf das förderlichste, auf das geschwindeste.


Wir wöllen mit fleys ewr ger (Begehren)

Volziehen auf das fürerlichist,

Theuerd. Kap. 45.


Auf das förderlichste jemanden senden, 2 Macc. 11, 36. Siehe Fördern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 243.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: