Fortführen

[255] Fortführen, verb. reg. act. 1) Von einem Orte wegführen. Er ward so ohnmächtig, daß man ihn fortführen mußte. Steine mit dem Wagen fortführen. 2) Fortfahren zu führen.[255] Den Krieg fortführen. Einen Prozes fortführen. Den Staat fortführen. Daher die Fortführung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 255-256.
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