Frauenbuße, die

[272] Die Frauenbuße, plur. die -n, in den Gerichten einiger Gegenden, die Buße, d.i. Geldstrafe, welche eine Person weiblichen Geschlechtes erlegen muß, und welche die Hälfte von derjenigen Strafe beträgt, welche eine Mannsperson in ähnlichen Fällen geben müßte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 272.
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