Freybauer, der

[292] Der Freybauer, des -n, plur. die -n. 1) Ein freyer Bauer, der von aller Dienstbarkeit frey ist, und nur die gewöhnliche Landsteuer bezahlet, ein Freysaß; im Gegensatze der leibeigenen Bauern, Frohnbauern u.s.f. In Dänemark werden sie Landeigner genannt. S. Freygut. 2) Ein freyer Reichsbauer, ein Bauer in einem freyen Reichsdorfe, welcher niemanden als dem Kaiser und Reiche unterworfen ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 292.
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