Fünfjährig

[354] Fünfjährig, adj. et adv. fünf Jahre alt, fünf Jahre dauernd. Ein fünfjähriges Kind. Ein fünfjähriger Waffenstillstand, auf fünf Jahre.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 354.
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