Fürsprecher, der

[368] Der Fǖrsprếcher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Fürsprecherinn, plur. die -en, der oder die für einen andern spricht. 1) In dessen Nahmen, der dessen Sache vor Gericht oder vor einem Höhern vertheidiget; in welchem Verstande es im Oberdeutschen für einen Sachwalter, Advocaten, ingleichen für einen Syndicum üblich ist, wo es auch wohl der Fürsprech lautet. Im Schwabenspiegel handelt das 69ste Kap. von den Vorsprechen, welche in dem Kapitel selbst Fürsprechen genannt, und von den Ratgeben Kap. 70 unterschieden werden. In Augsburg sind die Fürsprecher gewisse obrigkeitliche Personen, welche die Stadt in Reichssachen vertreten, und sich schon von dem zehenten Jahrhunderte an finden sollen. 1 Joh. 2, 1 wird Christus ein Fürsprecher bey dem Vater genannt. 2) Zu dessen Besten. Eine bessere Fürsprecherinn hätten sie nicht finden können, Gell.

Anm. Bey dem Notker lautet dieses Wort fersprecher, der auch das noch im Oberd. übliche Zeitwort fersprechen, fürsprechen, hat. S. das vorige.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 368.
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