Ganerbe, der

[398] Der Gánêrbe, des -n, plur. die -n, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, so wohl einen Miterben, als auch einen Mitbesitzer zu bezeichnen, jemanden, der nebst andern an einem Gute Theil hat. So werden in einigen Gegenden die Pfänner, welche an einer Salzpfanne Theil haben, Ganerben genannt. Am bekanntesten sind unter diesem Nahmen diejenigen adeligen Familien geworden, welche sich zu den Zeiten des[398] Faustrechtes vereinigten, sich und ihre Güter in einem gemeinschaftlichen Schlosse zu beschützen, welches daher ein Ganerbenhaus oder Ganerbenschloß genannt wurde, dergleichen noch viele in der Wetterau angetroffen werden.

Anm. Schon in dem alten Lege Ludov. et Lothar. um das Jahr 840 bedeutet Geanerbe einen Miterben, Cohaeredem, in welcher Bedeutung auch Notker das Wort Canherbe gebraucht. In dem Sächsischen Landrechte sind Ganerben Seitenverwandte. Man glaubt, daß die Sylbe Gan aus gemein zusammen gezogen sey.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 398-399.
Lizenz:
Faksimiles:
398 | 399
Kategorien: