Geboth, das

[453] Das Geboth, des -es, plur. die -e. 1. Von dem Zeitworte biethen oder gebiethen, befehlen, der Befehl, die Verordnung eines Höhern. Geboth und Verboth von jemanden annehmen müssen, seiner Gerichtsbarkeit unterworfen seyn. S. Hülfsgeboth, Strafgeboth. Am häufigsten gebraucht man dieses Wort von den Befehlen und Gesetzen Gottes. Die zehen Gebothe Gottes, die zehen Verordnungen des göttlichen Sittengesetzes. Wider das sechste Geboth sündigen. Doch sagt man auch, einem zu Gebothe stehen, ihm gehorchen müssen, seiner Herrschaft unterworfen seyn. Unserer herrschenden Leidenschaft müssen alle andere zu Gebothe stehen. In dieser Bedeutung lautet es bey dem Kero Kepoto und Pibot, bey dem Ottfried Gibot, im Nieders. Bot, Bade, in Schwaben Bot, im Dän. und Schwed. Bud. Im Isidor ist Chipot, die Herrschaft. S. 1 Both. 2. Von biethen, offerre, die Handlung des[453] Biethens, und die Summe, welche man biethet. Ein Geboth auf etwas thun. Ein schlechtes Geboth. Zehen Thaler sind dafür schon ein hohes Geboth. In den gemeinen Mundarten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes nur schlechthin Both, S. dasselbe. 3. Von biethen, einladen, in dem zusammen gesetzten Worte Gastgeboth, S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 453-454.
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