Gebührlich

[457] Gebührlich, -er, -ste. adj. et adv. wie es sich gebühret, in beyden Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Dem Rechte, der Billigkeit, dem Wohlstande, den Umständen gemäß. Gebührlich von einem reden. Sich gebührlich betragen. Ein gebührliches Verhalten. Die gebührliche Größe. Auf die gebührliche Weise. 2) Was man einem andern zu leisten schuldig ist,[457] oder was wir von einem andern als ein Recht fordern können. Einem die gebührliche Ehre erweisen. Im Nieders. börlik.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 457-458.
Lizenz:
Faksimiles:
457 | 458
Kategorien: