Gefängniß, das

[473] Das Gefängniß, des -sses, plur. die -sse. 1) Der Zustand, da man ein Gefangener ist, die Gefangenschaft. Das Babylonische Gefängniß. In dieser Bedeutung, in welcher es in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt, ist es noch hin und wieder im Oberdeutschen, nicht aber im Hochdeutschen üblich, außer wenn es eine Strafe bezeichnet. Ein Verbrechen mit ewigem Gefängnisse bestrafen. 2) Der feste Ort, in welchem ein Beklagter in enger Verwahrung gehalten wird. Jemanden in das Gefängniß setzen, führen. Im Gefängnisse sitzen. Aus dem Gefängnisse entfliehen.

Anm. In der ersten Bedeutung lautet es schon im Schwabenspiegel vanknüzze, im Dän. Fängsel, und Fangehuus. Im Oberdeutschen ist es in beyden Bedeutungen weiblichen Geschlechts, welches auch in Luthers Bibel in vielen Stellen aus ältern Oberdeutschen Übersetzungen beybehalten worden, obgleich in andern Stellen auch das ungewisse Geschlecht vorkommt. Es haben einige daraus die Regel machen wollen, daß es in der ersten Bedeutung weiblichen, in der zweyten aber nur ungewissen Geschlechtes sey; eine Regel, die höchst willkührlich, und im Hochdeutschen noch über dieses unnöthig ist, weil es in der Bedeutung der Gefangenschaft wenig mehr gebraucht wird. Siehe -Niß. Übrigens haben die Gefängnisse an verschiedenen Orten besondere Nahmen, welche zum Theil auf besondern Umständen beruhen. Dergleichen sind Frohnfeste, Temnitz (im Böhm. ist Dymnice, Temnost, die Dunkelheit, S. Dämmern,) Gilnitz, Transt, Keuche, Kotter, Gras, Grashaus u.s.f. S. Kerker.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 473.
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