Gegenschreiber, der

[485] Der Gêgenschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. bey verschiedenen Cassen, ein vereidigter Schreiber, welcher außer dem ordentlichen Schreiber ein Rechnungsbuch führet, welches das Gegenbuch genannt wird. Er wird mit einem Französischen Worte gemeiniglich Controleur, im Öterreichischen aber auch Gegenhändler oder Gegenhandler genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 485.
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