Gehäge, das

[489] Das Gehäge, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein eingehägter, d.i. mit einem Hage oder Zaune umschlossener Ort, und besonders ein Bezirk, in welchem das Wildbret gehäget wird, ein Jagdrefier, wo niemand jagen darf. Ein Gehäge anrichten. Ein Fasanengehäge, Hasengehäge u.s.f. Einen Schlag ins Gehäge legen, im Forstwesen, einen Schlag oder Gehau mit Hägewischen abstecken, zum Zeichen, daß er gehäget werden soll. Einem in das Gehäge kommen, oder gehen, figürlich im gemeinen Leben, in dessen Amt greifen; ingleichen sich etwas anmaßen, worauf nur der andere ein Recht zu haben[489] glaubt. Auch ein gehägtes Wasser, d.i. ein Bach, Fluß oder See, wo nicht ein jeder fischen darf, wird ein Gehäge genannt. S. Hag und Hägen. 2) Ein Hag oder Zaun, und in weiterer Bedeutung zuweilen eine jede Einfriedigung. Ein Gehäge um den Berg machen, 2 Mos. 19, 12, 23, wo Michaelis das Wort Gränzzug gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 489-490.
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