Geistig

[515] Geistig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Geist habend, im verschiedenen Bedeutungen dieses Hauptwortes. 1) Viele flüchtige wirksame Theile habend, von verschiedenen Körpern. Ein geistiger Wein, ein geistreicher Wein, der viele flüchtige wirksame Theile hat. Die Scheidekunst ziehet aus groben irdischen Materien das Wirksame und Geistige heraus. 2) Witz,[515] Scharfsinn, einen hohen Grad des Verstandes besitzend; in welcher Bedeutung es doch nur selten vorkommt.


Wer nicht den Himmel fühlt,

Nicht scharf und geistig ist,

Opitz.


S. Geist 5. 2. Was bloß aus Geist bestehet, ein bloß einfaches vernünftig denkendes Wesen hat, ingleichen was nur mit dem Verstande empfunden werden kann; im Gegentheile dessen was körperlich und sinnlich ist. Die geistige Welt, die intellectualische, im Gegensatze der körperlichen oder materiellen. Die Engel sind geistige Wesen. S. Geisterwelt. Geistige Empfindungen, im Gegensatze der sinnlichen. Eine geistige Liebe, welche nicht auf die Vergnügung der Sinne gerichtet ist. Geistige Schönheit. Daher die Geistigkeit, in der letzten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 515-516.
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