Geläufig

[523] Geläufig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in der figürlichen Bedeutung des Zeitwortes laufen üblich ist, geübt, eine aus der Übung erlangte Fertigkeit zu bezeichnen. Eine geläufige Hand haben, im Schreiben. Sie fuhr in diesem Tone mit einer überaus geläufigen Zunge fort. Ein sehr geläufiges Gedächtniß haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 523-524.
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