Geldstrafe, die

[528] Die Gêldstrafe, plur. die -n, eine jede Strafe, welche in barem Gelde aufgeleget und abgetragen wird, zum Unterschiede von einer Leibes-, Lebens- oder Gefängnißstrafe; die Geldbuße, im Schwabensp. Galtnüzz, im Sächsischen Landrechte das Gewette. S. auch Brüche.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 528.
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