Geleiten

[532] Geleiten, verb. reg. act. welches das mit der müßigen Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort leiten ist, und nur in folgenden Bedeutungen gebraucht wird. 1) Für begleiten, einem andern das Geleit geben, d.i. mit ihm zugleich gehen oder reisen, in welcher allgemeinen Bedeutung es noch hin und wieder im gemeinen Leben üblich ist. Auf daß ihr mich geleitet, wo ich hinziehen werde, 1 Cor. 16, 6. Und geleiteten ihn in das Schiff, Apostg. 20, 38; und so in andern Stellen mehr, wo es zuweilen auch für leiten, führen, gebraucht wird, wie z.B.[532] Weißh. 11, 2 von Gott gesagt wird: Und geleitete sie (die Israeliten) durch eine wilde Wüste. 2) Besonders, zur Sicherheit begleiten, und in weiterer Bedeutung überhaupt, Sicherheit auf dem Wege verschaffen. Der Geleitete, ein Beklagter, welcher sicheres Geleit erhalten hat. Reisende durch sein Land geleiten lassen; wofür auch vergeleiten üblich ist. S. Geleit. So auch die Geleitung.

Anm. Bey dem Kero keleittan und bey dem Ottfried gileiten, für führen, leiten; in der zweiten Bedeutung im Nieders. leiden, leidzagen, beleidzagen, im Schwed. leida, im mittlern Lat. conducere, guidare. S. Leiten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 532-533.
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