Gerichtskosten, die

[588] Die Gerichtskosten, sing. inus. die Unkosten, welche durch gerichtliches Verfahren den Parteyen, oder einer derselben verursacht werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.
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