Gerichtsleute, die

[588] Die Gerichtsleute, sing. inus. im gemeinen Leben, diejenigen Leute, welche unter oder in ein Gericht gehören; Gerichtssassen, Gerichtsunterthanen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.
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