Gerichtsstelle, die

[589] Die Gerichtsstêlle, plur. die -n, die Stelle, wo Gericht gehalten wird. Sich bey früher Tageszeit an oder in der gewöhnlichen Gerichtsstelle einzufinden, eine gewöhnliche Formel in den Ladungen. Ingleichen, die Stelle, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden. S. Gerichtsstatt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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