Geschäftig

[603] Geschäftig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Geschäfte verrichtend, seine Kraft zu wirken durch äußere Handlungen an den Tag legend. Die Liebe ist allezeit geschäftig. Die Eigenliebe ist bey der Freundschaft oft sehr geschäftig. Ich fand ihn unter den Büchern geschäftig. Gott ist bey der Bekehrung des Menschen unmittelbar geschäftig. Ein geschäftiges und frohes Leben. Der geschäftige Müßiggang, wenn die Beschäftigungen durch sinnliche Lust oder Unlust bestimmet werden. 2) Herrschende Neigung besitzend, seine Kraft zu wirken durch äußere Handlungen an den Tag zu legen. Eine geschäftige Martha.

Anm. In Preußen und einigen Niedersächsischen Gegenden schäftig, wo es auch in engerer Bedeutung für geschwätzig gebraucht wird. Der Ochse ist schäftig, Sprichw. 14, 4. In andern Niedersächsischen Gegenden ist dafür hilde üblich. So fern Geschäft im Oberd. einen Befehl, ingleichen ein Testament bedeutet, ist geschäftig eben daselbst auch herrschende Neigung zu befehlen habend, und ein Geschäftiger ein Testator.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 603.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: