Gescheidt

[605] Gescheidt, -er, -este, adj. et adv. mit hinlänglichem Grunde versehen, und subjective, der von seinen Handlungen Grund anzugeben weiß, nichts ohne Grund thut; in der vertraulichen Sprechart, für vernünftig. Das war doch ein gescheidter Einfall. Ich glaube, sie sind nicht gescheidt. Er ist ein sehr gescheidter Mensch. Ich bin mir in dieser Sache nicht gescheidt genug. Ich kann daraus nicht gescheidt werden, nicht klug werden, kann mich darein nicht finden.

Anm. Gemeiniglich schreibt und spricht man dieses Wort gescheut, als wenn es zu dem Zeitworte scheuen gehörete. Allein Frisch hat schon gezeiget, daß es von scheiden, unterscheiden, abstammet, von welchem es das sonst ungewöhnliche reguläre Participium ist, für gescheidet, woraus zugleich die Nothwendigkeit des dt erhellet. Es scheinet nach dem Lat. discretus gebildet zu seyn, und wurde im Oberdeutschen beständig gescheid geschrieben, ungeachtet es bey unsern ältesten Schriftstellern nicht angetroffen wird.


Er hat doch mer gelückes vall

Dann ich gescheidikeit überal,

Theuerd. Kap. 22.


Im Angels. ist Scad, Gescead, und im Schwed. Besked, Grund, Ursache. S. Scheiden und Bescheiden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 605.
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