Geschickt

[607] Geschickt, -er, -este, adj. et adv. gleichfalls von schicken, ordnen, fügen, die zur Erreichung einer Absicht nöthige Eigenschaft habend. 1) Überhaupt. Dieses Holz ist zu meiner Absicht nicht geschickt. Wo, wenn von bloß körperlichen Eigenschaften die Rede ist, doch tauglich, tüchtig und bequem üblicher sind. So auch, sich zum Streite geschickt machen, 2 Chron. 26, 13. Noch mehr, 2) in engerer Bedeutung, von den zu einer Sache nöthigen Eigenschaften des Geistes. Ich bin zu dieser Arbeit nicht geschickt. Sich zum Dienste der Welt geschickt machen. Ich bin nicht geschickt, dich zu trösten. Daß wir[607] immer besser, und zu unsrer ewigen Bestimmung geschickter werden, Gell. Geschickt, die Wege des Herrn auf dem Erdboden zu entdecken, ebend. 3) Fähigkeit besitzend, eine Sache mit Leichtigkeit zu vollbringen. Ein geschickter Arzt, ein geschickter Mahler, ein geschickter Tänzer. In Sprachen, in der Musik, im Zeichnen geschickt seyn. Ein sehr geschickter Mensch. Ingleichen, was in dieser Fähigkeit gegründet ist, dieselbe an den Tag leget. Eine geschickte Antwort. Geschickt zu antworten wissen. Eine Sache sehr geschickt beschreiben. S. Schicken und Geschick.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 607-608.
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