Geschliffen

[612] Geschliffen, -er, -ste, adj. et adv. eigentlich das Participium von schleifen, in dessen veralteten figürlichen Bedeutung, verfeinerte Sitten habend und darin gegründet; in welcher Bedeutung doch der Gegensatz ungeschliffen üblicher ist. So auch die Geschliffenheit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 612.
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