Gesinnen

[630] Gesinnen, verb. irreg. Imperf. ich gesonn, Mittelw. gesonnen, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1) Als ein Neutrum, entschlossen, Willens seyn, wo aber nur das Mittelwort der vergangenen Zeit mit dem Zeitworte seyn üblich ist. Sind sie noch gesonnen, heute zu verreisen? Ich bin nicht gesonnen, mich darauf einzulassen. 2) Als ein Activum, welches aber nur im Oberdeutschen und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen mit dem Vorworte an üblich ist. Etwas an einen gesinnen, es von ihm verlangen; wo es das Mittel zwischen bitten und befehlen ist. Wir gesinnen hiermit an euch u.s.f. Alles was an euch gesonnen werden kann, was von euch verlanget werden kann. Die gesonnene Gewähr, in den Gerichten, die von dem Kläger geforderte Gewähr, bey der Klage zu bleiben, und den Beklagten dieser Sache wegen gegen andere zu vertreten. In eben dieser Mundart saget man auch, einen zu etwas gesinnen, ihn dazu bewegen, disponiren. S. Sinn und Ansinnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 630.
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