Geständig

[635] Geständig, adv. welches nur mit dem Zeitworte seyn und der zweyten Endung der Sache üblich ist. Einer Sache geständig seyn, dieselbe gestehen, eingestehen. Bist du der Rede geständig? bekennest du dich zu derselben? Der Dieb will nichts geständig seyn. Zuweilen auch mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Ich bin ihm die Schuld nicht geständig, räume es ihm nicht ein, daß ich ihm diese Summe schuldig bin. S. Gestehen. Im Nieders. nur ständig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 635.
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