Gewissenhaft

[670] Gewissenhaft, -er, -este, oder Gewissenhaftig, -er, -ste, adj. et adv. Fertigkeit besitzend, seine Handlungen nach dem Gewissen, besonders nach dem vorher gehenden Gewissen zu bestimmen, und darin gegründet. Ein gewissenhafter Mann. Ein gewissenhaftes Betragen. Man ist zu gewissenhaft, wenn man auf eine ängstliche Art gewissenhaft ist. Gewissenhaft in Abwartung des Gottesdienstes seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 670.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika