Gläubig

[705] Gläubig, adj. et adv. von dem Hauptworte Glaube, Glauben habend. 1) In der weitesten Bedeutung, einen Satz für wahr haltend; in welcher Bedeutung es nur in den Zusammensetzungen leichtgläubig, abergläubig, ungläubig üblich ist, in welchen[705] Wörtern es zugleich die Comparation leidet. 2) In engerer Bedeutung heißt im Handel und Wandel ein Gläubiger derjenige, welcher einem andern Geld oder Waaren auf Glauben gegeben hat, und überhaupt ein jeder, dem ein anderer Geld oder Waaren schuldig ist, dessen Gläubiger, der Schuldherr, ehedem Glauber, Hinlehner, Lechner, Gelter, Schuldgläubiger, Latein. Credior; im Gegensatze des Schuldners. 3) Im theologischen Verstande ist gläubig in der weitesten Bedeutung, den Glauben an Gott mit dem Munde bekennend, da oft alle äußere Glieder der wahren Kirche Gläubige oder die Gläubigen genannt werden. Im engern und gewöhnlichsten Verstande sind es nur die, welche durch Genehmhaltung der Heilsordnung das Recht haben, die möglichste Besserung ihres Zustandes von Gott zu erwarten. Ingleichen, alles was in dem Glauben gegründet ist. Ein gläubiges Vertrauen, ein gläubiges Gebeth u.s.f. 1 Tim. 5, 16 heißet eine gläubige Person weiblichen Geschlechtes wider den Sprachgebrauch eine Gläubigin für Gläubige.

Anm. Bey dem Ottfried giloubig, bey dem Notker chlobig, im mittlern Lat. fidelis.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 705-706.
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