Gleichbedeutend

[712] Gleichbedeutend, adj. et adv. einerley Bedeutung habend. Gleichdeutige oder gleichbedeutende Wörter, Synonyma, 1) welche einen und eben denselben Gegenstand oder Hauptbegriff ausdrucken oder bezeichnen, in welchem Verstande es im Deutschen, so wie in allen Sprachen gleichbedeutende Wörter genug gibt. 2) Welche diesen Gegenstand oder Hauptbegriff mit einerley Umständen, mit einerley Nebenbegriffen ausdrucken, in welcher Bedeutung es im schärfsten Verstande gar keine gleichbedeutende Wörter gibt. Gleichdeutig und gleichgültig haben vor gleichbedeutend den Vorzug, daß sich davon die Hauptwörter die Gleichdeutigkeit und Gleichgültigkeit bilden lassen, nur daß letzeres so wohl als gleichgültig wegen der subjectiven Bedeutung beyder Wörter einer Zweydeutigkeit unterworfen ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 712.
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