Großkanzler, der

[817] Der Großkanzler, des -s, plur. ut nom. sing. der oberste und vornehmste Kanzler eines Reiches, der allen andern Kanzlern vorgesetzet ist; eine in verschiedenen Reichen befindliche hohe Würde. In Pohlen sind der Kron-Großkanzler, und in Litthauen der Großkanzler, vornehme Reichsbeamte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 817.
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