Grundzins, der

[838] Der Grundzins, des -es, plur. von mehrern Summen, die -en, derjenige Zins, welchen der Besitzer eines Grundstückes zur Anerkennung des Grundrechtes oder Dominii directi an den Eigenthumsherren entrichtet; im Nieders. Grundheuer, Stedegeld, im Oberd. Allmende-Zins, Bodenzins, im mittlern Lat. Solarium. In weiterer Bedeutung zuweilen auch wohl ein jeder Zins, welcher für den Nießbrauch eines Grundstückes entrichtet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 838.
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