Gültig

[846] Gültig, -er, -ste, adj. et adv. einen gewissen bekannten Werth habend, so daß es wegen desselben für das angenommen wird, wofür es ausgegeben wird. Gültiges Geld. Eine gültige Münze. Ich werde für diesen Gedanken mit der gültigsten Münze bezahlet. Ingleichen figürlich, von dem sittlichen Werthe. Eine gültige Entschuldigung vorbringen. Schon im Salischen Gesetze chalteo. S. Gelten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 846.
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