Gütlich

[862] Gütlich, adj. et adv. welches eigentlich ein wenig gut bedeuten sollte, aber nur in einigen Fällen üblich ist. 1) In der Güte, mit Güte, so fern dieses Wort dem Streite, dem gerichtlichen Verfahren, dem Zwange entgegen gesetzet ist. Ein gütlicher Vergleich. Sich gütlich vergleichen. Gütliche Handlungen (d.i. Unterhandlungen,) pflegen, eine Sache in der Güte beyzulegen suchen. Die gütliche Frage, in den Gerichten, die Frage in der Güte, im Gegensatze der peinlichen. 2) Mit Güte, d.i. Glimpf, Sanftmuth, Neigung jemandes Bestes zu befördern, doch nur als ein Nebenwort und im gemeinen Leben, für gütig. Jemanden gütlich halten, ihm sehr gütlich begegnen. In engerer Bedeutung ist, einem gütlich thun, oder sich gütlich thun, so viel als sich oder andern eine Güte thun, d.i. angenehme Empfindungen erwecken, besonders durch Speise, Trank und andere Bequemlichkeiten. Darum merkte ich, daß nichts besser drinnen ist, denn fröhlich seyn und ihm (sich) gütlich thun in seinem Leben, Pred. 3, 12. Der eine Mahlzeit zurichten und den Gästen gütlich thun will, 2 Macc. 2, 28.

Bey dem Ottfried ist guatlih gütig, im Schwabensp. gutlih freundschaftlich, freundlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 862.
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